Landesforschungspreis Name: Landesforschungspreis Baden-Württemberg 1996 Art: Mit der Auszeichnung sollen hervorragende Leistungen einzelner Forscher oder Forscher- gruppen an Hochschulen und außerhoch- schulischen Forschungseinrichtungen in Baden- Württemberg sowie Forschungsarbeiten, zu deren Finanzierung Einrichtungen im Lande beigetragen haben, anerkannt werden. Der Forschungspreis ist zur ausschließlichen Förderung der wissenschaft- lichen Arbeiten des oder der ausgezeichneten Forscher bestimmt. Gefördert werden können alle Wissenschaftler aller Disziplinen, die auf ihrem Fachgebiet grundlegende und als besonders hervorragend anerkannte Arbeiten erbracht haben. Kriterien: Vorschlagsrecht haben die Hochschulen, die außerhochschulischen Forschungseinrichtungen und wissenschaftlichen Organisationen sowie die Mitglieder des Auswahlausschusses. Frist: 03.06.96, uniintern 17.05.96 Höhe: 300.000,-- DM, Teilung ist möglich Quelle: Erlaß des MWF vom 04.04.96, Eingang 18.04.96 Infos: Frau Fath, Zentrale Verwaltung, Tel. 4210 ***TFN04/96***